- Abteilungsversammlung
- Versammlung der Arbeitnehmer von organisatorisch oder räumlich abgegrenzten Betriebsstellen. Durch den Betriebsrat anzusetzende Veranstaltung, wenn dies für die Erörterung der besonderen Belange der Arbeitnehmer erforderlich ist (§ 42 II BetrVG).- Vgl. auch ⇡ Betriebsversammlung.
Lexikon der Economics. 2013.